| Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Kreisvolkshochschule Limburg - Weilburg e.V.
Diezer Straße 33 - 35
D-65549 Limburg / Lahn
Telefon: 06431-9116-0
Telefax: 06431-9116-19
E-Mail: info@vhs-Limburg-Weilburg.de
Geschäftsführer: Direktor Michael Schneider
Vorstand der Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e.V.
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1. Vorsitzender |
Günter Schmitt |
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2. Vorsitzender |
Kurt Leuninger |
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Beisitzerin |
Christine Bischof |
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Beisitzer |
Landrat Manfred Michel |
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Beisitzer |
Heinz Pfeiffer |
| Beisitzer | Bruno Götz |
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Beisitzer |
Dr. Frank Schmidt |
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Beisitzer |
Burkhard Seyffert |
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Beisitzer |
Heinz Valentin |
| Beisitzer | Joachim Veyhelmann |
| Beisitzer | Winfried Weißmüller |
Die Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e.V. hat am 9. Dezember 2004 das Qualitätstestat
"LQW2 - Lernorientierte Qualität in der Weiterbildung"
vom ArtSet-Institut in Hannover erhalten. Die
Retestierung erfolgte am 06. Juli 2009 nach LQW³
Bankverbindungen
Kreissparkasse Limburg
Bankleitzahl 511 500 18 Konto 69104
Kreissparkasse Weilburg
Bankleitzahl 511 519 19 Konto 100 001 007
Nassauische Sparkasse Limburg
Bankleitzahl 510 500 15 Konto 535 133 700
Steuer-Nummer: 03025050490 Finanzamt Limburg
Rechtsträger
Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer verbindlich
Vorbemerkung:
Wer sich zu einer unserer Veranstaltungen anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e.V. an. Fairness im Umgang miteinander ist unser Qualitätsziel, d.h., wenn Sie bei uns einen Kurs, ein Seminar, eine Führung oder eine Studienreise buchen möchten, schließen wir einen Vertrag mit Ihnen.Anmeldung
Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erbitten wir möglichst frühzeitig vor Kursbeginn. Ihre Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, auch über Fax, Internet, per E-Mail und mittels der Weitermeldelisten, die unseren Teilnehmenden von den Kursleitern vorgelegt werden. Jede eingegangene Anmeldung ist verbindlich. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: Name, Anschrift, Telefonnummer, die gewünschte Kursnummer und Kursbezeichnung, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Bankverbindung. Die Verwendung des im Arbeitsplan befindlichen Anmeldeformulars sieht die o. g. Angaben vor und ist daher empfehlenswert.
Eine Erinnerung zum Kursbeginn in unseren Geschäftsstellen Limburg und Weilburg wird in der Regel vorgenommen. Sollten Änderungen gegenüber der Ausschreibung im Arbeitsplan notwendig sein (z. B. zeitliche Verschiebung oder Wechsel der Kursstätte), werden Sie informiert. Besonders bei unseren Studienreisen und -fahrten empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.Besonderheiten des Internet - Anmeldeverfahrens:
Der Versand Ihrer Anmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn alle Pflichtfelder gefüllt sind und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt werden (Haken setzen).
Die Ampelstände sind unverbindlich. Es besteht keine Gewährleistung, dass der Platz für die gewünschte Veranstaltung (bei grüner oder gelber Ampel) noch frei ist. Die Ampel gibt den Belegungsstand nach der letzten Aktualisierung der Internetseite wieder. Ist die Veranstaltung inzwischen ausgebucht, so erhalten Sie eine Nachricht von der Kreisvolkhochschule Limburg-Weilburg.
Der Eingang Ihrer Anmeldung wird per Email an die im Anmeldeformular eingetragene Email-Adresse bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht der Online-Anmeldung (ohne Angabe von Gründen), spätestens jedoch bis 5 Arbeitstage (bei Wochenendkurse 2 Arbeitstage) vor Kursbeginn. Bei Kursteilnahme entfällt dieses Widerrufsrecht.
Kann diese Bestätigung nicht zugestellt werden (->falsche Email-Adresse), so kommt keine Buchung zustande.
Abmeldungen können über dieses Verfahren nicht vorgenommen werden; diesbezügliche Mitteilungen (z. B. in Adressfeldern) werden nicht ausgewertet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.)
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.
(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,--. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
· Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
· Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs,
· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
· Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.
10. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden unaufgefordert im Fachbereich "Beruf" und "Gesundheit" (bei förderungsfähigen Kursen) sowie bei berufsorientierten Sprachkursen (z. B. Wirtschaftsenglisch/Deutsch als Fremdsprache) ausgestellt und vor Kursende den Teilnehmern ausgehändigt. Für die übrigen Kurse können Teilnahmebescheinigungen auf Anforderung kostenfrei ausgestellt werden. Eine Zusendung per Post ist nur gegen eine Gebühr von 2,00 € möglich. Für Teilnahmebescheinigungen, die nach Ablauf des Semesters angefordert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € erhoben.
11. Studienfahrten und -reisen
Bei der Durchführung von Studienfahrten und -reisen ist die vhs in der Regel Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechts (§651ff BGB) und beauftragt ein Reisebüro als Veranstalter mit der Gesamtorganisation und -durchführung. Die pädagogische Vorbereitung der Studienfahrten und -reisen liegt bei der vhs. Für diese Angebote gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen die des jeweiligen Veranstalters
12. Verbraucherschutz und Datenschutzerklärungen
Erhobene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. - Wir speichern die Kontonummern unserer Teilnehmenden und verwenden diese im begründeten Bedarfsfall, z. B. für Rückerstattungen. - In unseren Veranstaltungen darf nicht für Produkte, Methoden und Veranstaltungen von Dritten geworben werden.
ZU IHRER INFORMATION:
Spenden an die KVHS sind steuerbegünstigt.Feiertage / Ferien
Während der gesetzlichen Feiertage und während der hessischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausgenommen sind unsere Ferienkurse.Geschenkgutscheine
vhs - Geschenkgutscheine sind in den Geschäftsstellen Limburg oder Weilburg erhältlich und für jede beliebige Veranstaltung einzulösen. Den Wert des Gutscheines können Sie selbst bestimmen.
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